Bad Rodach ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Coburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
6406 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96476
Vorwahl
09564
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Rodach – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Rodach hat recently 10 bis 15 Hektar Grundstücke an der Elsaer Straße erworben, ohne dass ein offizieller Stadtratsbeschluss vorlag. Diese Grundstücke wurden erworben in der Hoffnung, ein heimisches Industrieunternehmen mit einer größeren Produktionshalle anzulocken, aber es gab keine vertragliche Untermauerung für diese Anfrage. Zudem gab es earlier Bemühungen, einen Flächennutzungsplan für ein neues Gewerbegebiet zu erstellen, die jedoch gescheitert sind.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.